ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

STAND 2024

Agentur Wimmer e.U. | schmiedgrub 1a | 4113 st.martin im mühlkreis | uid-nummer: ATU52380203
tel.: 07232 3307 | e-mail: info@agenturwimmer.at | internet: www.agenturwimmer.at

für leistungen und lieferungen gelten, soweit nicht ausdrücklich gegenteiliges vereinbart wurde, unsere nachstehenden geschäftsbedingungen in ihrer zum zeitpunkt der erfüllung gültigen fassung. diese allgemeinen geschäftsbedingungen dienen dem zweck, rechte und pflichten von auftraggeber und auftragnehmer festzulegen und im geschäftsverkehr möglichst klare auftragsverhältnisse zu schaffen.

1. vertragsumfang und gültigkeit

• 1a. auftragnehmer ist die firma Agentur Wimmer e.U., schmiedgrub 1a, a-4113 st.martin im mühlkreis, im folgenden kurz als ‘AgenturWimmer’ bezeichnet. auftragsinhalt ist zur gänze der im jeweils gültigen angebot/auftrag festgelegte leistungsumfang.

• 1b. alle aufträge und vereinbarungen gelten als rechtsverbindlich, wenn diese vom auftraggeber auf dem originalangebot, einer zweitschrift oder auch im falle eines digitalen angebotes (z.b. per email), schriftlich (auch per email) bestätigt wurden und verpflichten nur zu dem im angebot/auftrag angegebenen umfang. einkaufsbedingungen des auftraggebers werden somit für das gegenständliche geschäft und die gesamte geschäftsbeziehung ausgeschlossen. bei unterfertigung werden ausschließlich und vollinhaltlich die allgemeinen geschäftsbedingungen der agentur wimmer anerkannt. bei erscheinen von allgemeinen geschäftsbedingungen neueren datums erlischt die gültigkeit der vorangegangenen.

• 1c. angebote behalten 30 tage ihre gültigkeit. wir behalten uns jedoch einen rücktritt vom vertrag innerhalb dieser 30 tage ohne angabe von gründen vor. gelieferte ware oder dienstleistung bleibt bis zur vollständigen bezahlung im eigentum der AgenturWimmer.

• 1d. serviceverträge gelten ausschließlich für die dauer des abgeschlossenen vertrages. serviceverträge sind, sofern nicht anders vereinbart, im voraus zu bezahlen und beinhalten die im angebot/auftrag angeführten leistungen. gefahrene kilometer oder sonstige anfallende kosten werden gesondert in rechnung gestellt. über die anzahl der verbleibenden servicestunden wird von der AgenturWimmer jederzeit auskunft erteilt. serviceverträge garantieren ihnen die bearbeitung innerhalb von 48 stunden. bei unvorhersehbaren einflüssen von dritten oder höherer gewalt sowie bei vorhersehbaren terminen (schulung, betriebsurlaub,…) von seiten des auftragnehmers entsteht kein anspruch auf erfüllung.

• 1e. andere vereinbarungen sind immer im angebot/auftrag festgelegt und haben gültigkeit vor den allgemeinen geschäftsbedingungen.

 2. beauftragung von leistung und prüfung

• 2a. der gegenstand eines auftrages ist immer in demselben festgelegt.

• 2b. die ausarbeitung der projekte erfolgt nach art und umfang der vom auftraggeber vollständig zur verfügung gestellten bindenden informationen, detaillierten unterlagen und hilfsmittel, die der auftraggeber zeitgerecht, in der normalarbeitszeit und auf seine kosten zur verfügung stellt. ein für die auftragsgrundlage unabdingbare voraussetzubg ist ein umfassendes briefing über art und umfang der leistungen.

• 2c. grundlage für die erstellung von projekten ist die schriftliche leistungsbeschreibung, die von der AgenturWimmer unentgeltlich, aufgrund der zur verfügung gestellten, unter punkt 2b angeführten, unterlagen ausgearbeitet wird. die leistungsbeschreibung ist vom auftraggeber auf richtigkeit und vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem zustimmungsvermerk (firmenmäßige fertigung) zu versehen. später auftretende änderungswünsche und zusätzliche arbeiten können zu gesonderten termin- und preisvereinbarungen führen.

• 2d. erfolgt eine mündliche einladung des auftraggebers einen (vor)entwurf, ein konzept oder eine präsentation zu erstellen gilt dies als auftrag einen definierten leistungsinhalt zu erbringen, der einen rechtsanspruch auf entgeltlichkeit begründet. die höhe des entgelts richtet sich nach dem tatsächlichen aufwand bzw. nach der jeweiligen vereinbarung.

• 2e. sollte sich im zuge der arbeiten herausstellen, dass sich leistungen des angebot/auftrages um mehr als 15% der auftrgassumme erhöhen, ist die AgenturWimmer verpflichtet, dies dem auftraggeber sofort anzuzeigen.

 3. abnahme und einsatz von leistungen

• 3a. individuell erstellte werbe-, grafik- oder designprojekte, homepages oder präsentationen bedürfen für das jeweils betroffene projekt einer abnahme spätestens 8 wochen ab lieferung durch den auftraggeber. lässt der auftraggeber den zeitraum von 8 wochen ohne abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte leistung mit dem enddatum des genannten zeitraumes als abgenommen.

• 3b. bei einsatz des projektes im echtbetrieb durch den auftraggeber (z.b. veröffentlichung eines prospektes oder einer homepage, verwenden von logos, etc.) gilt die leistung mit sofortiger wirkung als abgenommen.

• 3c. etwaige auftretende mängel sind vom auftraggeber ausreichend dokumentiert der AgenturWimmer schriftlich zu melden, die um rascheste mängelbehebung bemüht ist. der auftraggeber ist nicht berechtigt, die abnahme von leistungen wegen unwesentlicher mängel abzulehnen.

 4. preise, steuern und gebühren

• 4a. alle preise im angebot/auftrag verstehen sich in euro ohne umsatzsteuer. sie gelten nur für den vorliegenden auftrag. die preise verstehen sich ab geschäftssitz der AgenturWimmer. allfällige vertragsgebühren, versicherungen oder lieferungen werden gesondert in rechnung gestellt.

• 4b. bei allen projekten gelten die im angebot/auftrag festgelegten preise. bei allen zusätzlichen dienstleistungen wird der arbeitsaufwand zu den am tag der leistungserbringung gültigen sätzen verrechnet.

• 4c. wenn nicht anders angegeben verstehen sich alle preise ab geschäftssitz der AgenturWimmer. lieferungen frei haus werden gesondert in rechnung gestellt.

• 4d. ein versand von projekten (programmträgern, dokumentationen, unterlagen, …) erfolgt auf kosten und gefahr des auftraggebers. versicherungen erfolgen nur auf wunsch des auftraggebers.

• 4e. die kosten für fahrt-, tag- und nächtigungsgelder werden dem auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen sätzen in rechnung gestellt. wegzeiten gelten als arbeitszeiten.

 5. liefertermin

• 5a. die AgenturWimmer ist bestrebt, die vereinbarten termine der fertigstellung einzuhalten.

• 5b. die angestrebten erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der auftraggeber rechtzeitig alle notwendigen unterlagen lt. punkt 2b, insbesondere die von ihm akzeptierte leistungsbeschreibung lt. punkt 2c zur verfügung stellt und seiner mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen ausmaß nachkommt. lieferverzögerungen und kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte angaben oder informationen bzw. zu spät zur verfügung gestellte unterlagen entstehen, sind von der agentur wimmer nicht zu vertreten und können zum verzug des erfüllungstermines führen. daraus entstehende mehrkosten trägt der auftraggeber.

• 5c. bei aufträgen, die mehrere einheiten bzw. programme umfassen, ist die AgenturWimmer berechtigt, teillieferungen durchzuführen und teilrechnungen zu legen.

 6. zahlung und rechnungslegung

• 6a. die vom auftragnehmer gelegten rechnungen inkl. umsatzsteuer sind, sofern auf der rechnung nicht anders vereinbart, ehest, ohne jeden abzug und spesenfrei zahlbar. für teilrechnungen gelten die für den gesamtauftrag festgelegten zahlungsbedingungen analog.

• 6b. aufträgen über einen längeren zeitraum und aufträge die mehrere einheiten bzw. teilleistungen umfassen, ist der auftragnehmer berechtigt teilrechnungen zu legen.

• 6c. nach ablauf der unter punkt 3a einberaumten frist gilt der gegenständliche auftrag als abgenommen. eine schlussrechnung ist mit sofortiger wirkung fällig.

• 6d. die nichteinhaltung der vereinbarten zahlungen berechtigen den auftragnehmer die laufenden arbeiten einzustellen und vom vertrag zurückzutreten. alle bisher entstandenen und damit verbundenen kosten sowie der gewinnentgang sind vom auftraggeber zu tragen.

• 6e. bei zahlungsverzug werden verzugszinsen im banküblichen ausmaß verrechnet.

• 6f. der auftraggeber ist nicht berechtigt, zahlungen wegen nicht vollständiger gesamtlieferung, gewährleistungs- oder garantieansprüchen oder bemängelungen zurückzuhalten.

7. urheberrecht und nutzung

• 7a. alle urheberrechte an projekten stehen der AgenturWimmer bzw. dessen lizenznehmern zu.

• 7b. der auftraggeber erhält das recht, die projekte nach bezahlung des vereinbarten entgeltes ausschließlich zu eigenen zwecken und nur für das im vertrag spezifizierte ausmaß zu verwenden.

• 7c. durch den gegenständlichen vertrag wird lediglich eine werknutzungsbewilligung erworben. eine verbreitung durch den auftraggeber ist gemäß urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. eine übertragung der rechte an dritte darf nur mit ausdrücklicher zustimmung der agentur wimmer als urheber erfolgen.

• 7d. durch die mitwirkung des auftraggebers werden keine rechte der nutzung erworben. jede verletzung der urheberrechte zieht schadenersatzansprüche nach sich.

• 7e. die anfertigung von kopien für archiv- und datensicherungszwecke ist nur dann gestattet, wenn kein ausdrückliches verbot des lizenzgebers oder dritter enthalten ist, und dass sämtliche copyright- und eigentumsvermerke in diese kopien unverändert mitübetragen werden. die weitergabe von projekten (werbe-, grafik- oder designprojekte, homepages, präsentationen, publikationen auf print- oder speichermedien) an dritte und das verändern derselben ist ausdrücklich untersagt. nachahmungen, welcher art auch immer, sind unzulässig.

• 7f. werden urheberrechtliche leistungen über die vereinbarte form, zweck und umfang hinaus genutzt, ist der kunde verpflichtet hierfür ein weiteres angemessenes honorar zu leisten. dies gilt auch im fall der neuauflage eines druckwerkes.

• 7g. nach abschluss des projektes kann gegen vergütung die unbeschränkte übertragung der nutzunsrechte erfolgen

• 7h. der auftraggeber verpflichtet sich, dass beigestelltes bild- oder textmaterial frei von rechten dritter ist. die agentur wimmer weist ausdrücklich darauf hin, für nicht ordnungsgemäß oder illegal zur verfügung gestellte unterlagen, keinerlei nutzungs-, haftungs-, urheber- oder lizenzrechtliche ansprüche zu übernehmen.

• 7i. die AgenturWimmer ist zur anbringung seines firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen corporate design (logo) auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten objekt in angemessener größe berechtigt.

• 7j. mit der beauftragung zur durchführung von werbegrafischen arbeiten überträgt der auftraggeber der AgenturWimmer das recht, fotos oder abbildungen des abgeschlossenen auftrages als referenz auf der homepage www.AgenturWimmer.at zu veröffentlichen.

8. verschwiegenheitspflicht

• 8a. die AgenturWimmer behandelt alle internen vorgänge und erhaltenen informationen, die ihm durch die arbeit beim und mit dem auftraggeber bekanntgeworden sind, streng vertraulich.

• 8b. auftragsbezogene unterlagen werden nur mit ausdrücklicher zustimmung des auftraggebers an dritte weitergegeben.

• 8c. der auftraggeber verpflichtet sich gegenüber der agentur wimmer derselben verschwiegenheit aus den beiden vor genannten punkten

9. rücktrittsrecht

• 9a. für den fall der überschreitung einer vereinbarten lieferzeit aus alleinigem verschulden und rechtswidrigem handeln der agentur wimmer ist der auftraggeber berechtigt, in schriftlicher form vom betreffenden auftrag zurückzutreten, wenn innerhalb einer angemessenen nachfrist die vereinbarte leistung in wesentlichen teilen nicht erbracht wird und den auftraggeber daran kein verschulden trifft.

• 9b. höhere gewalt, arbeitskonflikte, naturkatastrophen und transportsperren sowie sonstige umstände, die außerhalb der einflussmöglichkeiten der AgenturWimmer liegen, entbinden diese von der lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine neufestsetzung der vereinbarten lieferfrist.

• 9c. stornierungen von aufträgen oder auftragsteilen durch den auftraggeber sind nur in schriftlicher form möglich. bei einverständnis hat die AgenturWimmer das recht, neben den erbrachten leistungen eine stornogebühr in der höhe von 30% des noch nicht abgerechneten auftragswertes des gesamtprojektes zu verrechnen.

10. gewährleistung und haftung

• 10a. mängelrügen sind nach lieferung der vereinbarten projekte bzw. durch deren einsatz in echtbetrieb gemäß punkt 3a schriftlich an die AgenturWimmer zu richten.

• 10b. sofern für homepages, prospekte, kataloge sowie drucksorten jeglicher art, texte und schriftliche unterlagen zur verfügung gestellt werden, haftet die AgenturWimmer nicht für rechtschreib- oder satzfehler. schadensersatz – oder haftungsansprüche sind in diesem fall nicht zulässig.

• 10c. korrekturen und ergänzungen, welche von der AgenturWimmer zu vertreten sind , werden kostenlos durchgeführt.

• 10d. korrekturen und ergänzungen, welche vom auftraggeber oder von dritten zu vertreten sind , werden von der AgenturWimmer gegen berechnung durchgeführt.

• 10e. es wird generell keine gewähr für fehler, störungen oder schäden die auf unsachgemäße handhabung oder bedienung, die verwendung ungeeigneter organisationsmittel, anormale betriebs- oder lagerbedingungen sowie auf transportschäden zurückzuführen sind, übernommen.

• 10f. für projekte, die durch beauftragte personen des auftraggebers bzw. dritter nachträglich verändert werden, entfällt jegliche gewährleistung durch die AgenturWimmer.

• 10g. die AgenturWimmer haftet für schäden, sofern ihr vorsatz oder grobe fahrlässigkeit nachgewiesen wird, ihm rahmen der gesetzlichen vorschriften. eine allfällige schadenersatzforderung des auftraggebers ist mit der höhe des rechnungsbetrages über den vereinbarten auftrag begrenzt.

• 10h. die haftung für leichte fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. der ersatz von folgeschäden und vermögensschäden, nicht erzielten ersparnissen, zinsenverlusten und von schäden aus ansprüchen dritter gegen die AgenturWimmer ist in jedem fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10i. bei von uns erstellten webseiten ist der kunde zur unbedingten absicherung seines webseitenzuganges, seiner endgeräte sowie seiner
zugangsdaten zum schutz vor unbefugtem zugriff verpflichtet. der kunde nimmt zur kenntnis, dass das abspeichern von passwörtern, zugangsdaten und anderen geheimen informationen auf der festplatte eines PC nicht sicher ist. weiters nimmt er zur kenntnis, dass durch das abrufen von daten
aus dem internet viren, trojanische pferde oder sonstiger spam auf seine endgeräte transferiert werden können, die sich auf seine daten negativ auswirken können oder zum missbrauch seiner zugangskennungen führen können. ebenso nimmt der kunde zur kenntnis, dass dies durch „hacker“
erfolgen kann.
die AgenturWimmer sowie unser zuständiger provider stehen dafür nicht ein, sofern zuvor genannte parteien nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. dadurch generierte entgeltforderungen sind vom kunden zu begleichen. der kunde ist verpflichtet, jeden verdacht, dass seine zugangsdaten oder andere geheime informationen unbefugten dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich an uns zu melden.

jedenfalls haftet der kunde für schäden, die der AgenturWimmer durch
– mangelhafte geheimhaltung der zugangsdaten durch den kunden,
– weitergabe an dritte
– nicht rechtzeitige meldung eines entsprechenden verdachtes, dass daten unbefugten dritten bekannt geworden sein könnten
– nicht erfolgte absicherung seiner endgeräte und systeme durch z.b nicht durchgeführte updates
entstehen.

12. datenschutz personenbezogener daten

• 12a. daten die beim ausfüllen eines onlineformulares auf der webseite www.agenturwimmer.at eingehoben werden, dienen ausschließlich für die beantwortung und abwicklung dieser anfrage. sie bekommen in folge keine weiteren zusendungen oder werbemails von uns.

• 12b. bei auftragserteilung werden personenbezogene daten ausschließlich zweckgebunden für die abwicklung des auftrages verwendet und danach im rahmen einer gesetzlichen aufbewahrungspflicht aufgehoben und digital gespeichert.

• 12c. sollte es im im zuge der auftragsabwicklung notwendig sein, geben sie als kunde uns das einverständnis, ihre daten an partnerfirmen von uns weiterzugeben (externe produzenten, lieferanten, etc …)

• 12d. unsere partnerfirmen geben sich damit einverstanden, personenbezogene kundendaten nur zweckgebunden für die auftragsabwicklung zu verwenden. eine unterfertigte auftragsverarbeitungsvereinbarung liegt bei uns auf.

• 12e. mitartbeiter und externes personal mit zutritt zu unseren räumlichkeiten und zugriff auf digitale daten wurden über die ordnungsgemäße verwendung lt. DSGVO informiert und haben eine datenschutzleitline und ein verfahrensverzeichnis unterfertigt.

• 12f. darüberhinaus werden personenbezogene kundendaten nicht an dritte weitergegeben oder für andere zwecke verwendet.

• 12g. über die verwendung von personenbezogenen daten auf der website www.AgenturWimmer.at wird im menüpunkt ‘impressum/dsgvo‘ informiert


13. sonstiges, schlussbestimmungen

• 13a. sollten einzelne bestimmungen dieses vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hiedurch der übrige inhalt nicht berührt. die vertagspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine regelung zu finden, die den unwirksamen bestimmungen möglichst nahe kommt.

• 13b. soweit nicht anders angegeben, gelten die zwischen vollkaufleuten zur anwendung kommenden gesetzlichen besimmungen ausschließlich nach österreichischem recht, auch dann, wenn der auftrag im ausland durchgeführt wird. für eventuelle streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche zuständigkeit des sachlich zuständigen gerichtes für den geschäftssitz des auftragnehmers als vereinbart.